Höchste
Wachsamkeit!
Handlungsempfehlungen
bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe)
Um zu verhindern, dass die zuständigen Behörden im Falle
eines Ausbruchs der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) die Tötung nicht
infizierter bzw. seuchenverdächtiger Tiere anordnen, empfiehlt der Bund
Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V. seinen Mitgliedern folgende
Vorgehensweise:
Informieren Sie bereits im Falle des Verdachts
auf Ausbruch der Klassischen Geflügelpest, spätestens aber nach amtlicher
Bestätigung des Seuchenfalles in Ihrer Nähe, den Bund Deutscher
Rassegeflügelzüchter e. V., Telefon 069 - 87 67 54 oder den zuständigen Landesverband.
Sie ermöglichen es dem Verband auf diese Weise, schon vor
Erlass von Tötungs-anordnungen an die zuständigen
Behörden heranzutreten und diesen gegenüber - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme
unserer Anwaltskanzlei - darzulegen, dass eine etwa beabsichtigte Tötung von Rassetauben
und verschiedenen Geflügelrassen der Roten Liste rechtswidrig ist. Außerdem
besteht bei rechtzeitiger Kenntnis des Verbandes die Möglichkeit, ein einstweiliges
Rechtsschutzverfahren einzuleiten, mit dem der zuständigen Behörde vorsorglich
die Tötung der betroffenen Tiere untersagt wird. Ein solches Verfahren hatte
erstinstanzlich im April 2006 in Sachsen Erfolg und konnte die Tötung der
dortigen Tauben wenigstens verzögern.
Informieren Sie sofort den Bund Deutscher
Rassegeflügelzüchter e. V. oder den zuständigen Landesverband, wenn die Tötung
des von Ihnen gehaltenen Rassegeflügels angeordnet wird.
Bestehen Sie gegenüber der zuständigen Behörde auf Erteilung
einer schriftlichen Tötungs-anordnung, die Sie dann
unverzüglich an den Verband weiterleiten. Stimmen Sie in keinem Fall einer
Tötung Ihrer Tiere zu und erklären Sie sich nicht mit dem Ergehen einer
lediglich mündlichen Anordnung einverstanden.
Erheben Sie gegen eine Tötungsanordnung in
jedem Fall binnen eines Monats Widerspruch.
Wird die Widerspruchsfrist versäumt, kann gegen die
Tötungsverordnung nichts mehr unternommen werden; außerdem gefährden Sie Ihren Entschädigungsanspruch.
Auch in diesem Zusammenhang gilt: Informieren Sie baldmöglichst den Verband,
der Ihnen bei der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte helfen wird.
Zusammenfassend gilt: Informieren Sie den Bund
Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V. über jede Entwicklung in Ihrer Nähe, die
mit einem möglichen Ausbruch der Klassischen Geflügelpest im Zusammenhang
steht.
Nur im Falle rechtzeitiger Kenntnis des Verbandes ist
gewährleistet, dass alle notwendigen rechtlichen Vorkehrungen getroffen bzw.
rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um eine Tötung von Rassegeflügel und
Rassetauben zu verhindern.
Wilhelm Riebniger Thomas
Zöller
Präsident Geschäftsführer